ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ( -> General terms english )
des Golfhotel Villaggio Mackenbach
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel Villaggio Mackenbach und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Bei
Anreise ist die für die Buchung verwendete Kreditkarte
vorzulegen.
Das Hotel ist berechtigt, diese Karte zur Autorisierung zu
prüfen und den vereinbarten Gesamtbetrag oder eine entsprechende Sicherheitsleistung
(Deposit) zu belasten.
Sollte die Kreditkarte nicht gültig sein oder nicht vorgelegt werden können,
behalten wir uns vor, eine andere Form der Zahlung oder Sicherheit zu
verlangen.
3.6 Rechnungen des Hotels sind bis zum Abreisetag ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf
Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung –
binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Eine Stornierung ist für beide Seiten bedauerlich, lässt sich jedoch manchmal nicht
vermeiden. Wir sind stets bemüht, stornierte Zimmer kurzfristig weiterzuvermieten. In
diesem Fall reduzieren sich die Stornierungskosten selbstverständlich entsprechend.
Stornierungen sind bis zu vier Wochen vor dem Anreisetermin kostenfrei. Danach erheben
wir Stornierungskosten wie folgt sollte das Zimmer nicht weitervermietet werden können:
· ab 4 Wochen vor Anreise: 20% des Logispreises
· ab 3 Wochen vor Anreise: 30%
· ab 2 Wochen vor Anreise: 40%
· ab 6 Tagen vor Anreise: 50%
· bei Nichtanreise („No Show“): 100%
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel
den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere
Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht
zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische
Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser
Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit
einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftung ist jedoch für Wertsachen ausgeschlossen, soweit diese nicht im Hotelsafe an der Rezeption oder im Zimmersafe hinterlegt wurden.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,
Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von
Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der
Vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.5 Für Leistungen Dritter (z. B. Wellness-Anwendungen, Ausflüge) übernimmt das Hotel
keine Haftung. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
8 AUFBEWAHRUNG UND RÜCKGABE VON FUNDSACHEN
8.1 Vom Gast im Hotel vergessene oder zurückgelassene Gegenstände („Fundsachen“) werden vom Hotel sichergestellt und aufbewahrt. Gegenstände von geringem Wert, wie z. B. Kleidungsstücke, Bücher, Kosmetikartikel oder Regenschirme, werden für einen Monat aufbewahrt. Gegenstände von höherem Wert, wie z. B. Schmuck, Uhren, elektronische Geräte oder größere Geldbeträge, werden für drei Monate aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist kann der Gast die Rückgabe verlangen. Eine Zusendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes, auf dessen Kosten und Risiko. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist behält sich das Hotel vor, die Fundsachen zu entsorgen oder einer gemeinnützigen Verwendung zuzuführen.
8.2 Das Hotel haftet während der Aufbewahrungszeit nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Gegenstands selbst entstehen (z. B. Materialermüdung, Verblassen von Farben).
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind
unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mackenbach. Sofern der Kunde die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand Mackenbach.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.